AGB
VET ZENTRUM KÖLN
Tierärztliche Klinik für Kleintiere
Inh. Dr. Mark Dickomeit Dipl. ECVS
Scheidtweilerstr. 19
50933 Köln
Es gelten die Vertragsbedingungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Es gelten die Vertragsbedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Laut GOT §2 Absatz 1 bemisst sich die Höhe der einzelnen Gebühren nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen zu bestimmen. Im Notdienst erfolgt die Abrechnung nach GOT §4 (Zweifachen bis Vierfachen des Gebührensatzes zuzüglich einer Notdienstgebühr von netto 50 €). Alle Leistungsparameter sind mit einer GOT-Ziffer auf der Rechnung gekennzeichnet. Medikamente werden entsprechend der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) berechnet.
2. Kostenschätzung (KSCH)
Bei der Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Kosten handelt es sich um eine Schätzung der Erfahrung nach zu erwartenden Kosten in ähnlich gelagerten Krankheitsbildern. Die endgültige Rechnung kann je nach den klinischen Umständen über oder unter der ursprünglichen Schätzung liegen. Wo immer es möglich ist, werden wir versuchen, Sie zu informieren, wenn eine Rechnung deutlich höher als geschätzt ausfallen wird. In einem klinischen Notfall ist dies möglicherweise nicht immer sofort möglich. Unter diesen Umständen haftet der Kunde für entstandene Kosten. Sollte Ihr Tier stationär sein, nutzen Sie gerne die täglichen Telefonate, um auf dem aktuellen Stand der angefallenen Kosten zu sein.
3. Zahlungsbedingungen
Bei ambulanten Behandlungen wird eine Zahlung in voller Höhe erwartet. Diese können Sie bar oder mit EC-Karte begleichen. Wir akzeptieren keine Kreditkartenzahlung und bieten keine Ratenzahlung an. Bei der Behandlung stationärer Patienten oder bei Patienten, die eine Anästhesie benötigen muss eine Anzahlung von der halben bis vollen KSCH erfolgen. Der zweite Betrag wird bei Abholung fällig, in bar oder mit EC.
4. Zwischenzahlungen
In einigen Fällen, in denen die Gebühren erheblich sind und Ihr Tier in der Klinik für die laufende Behandlung ist, behalten wir uns das Recht vor, eine Zwischenzahlung der Kosten zu verlangen.
5. Vertragskündigung
Kund:innen haben das Recht, ihr Tier jederzeit aus unserer Obhut zu nehmen, es sei denn, dies wird vom Tierarzt/der Tierärztin als Leiden erachtet. Dies muss per Unterschrift quittiert werden.
6. Versicherungen
Wenn Sie einen Versicherungsschutz für tierärztliche Kosten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherungsgesellschaft und teilen Sie mit, dass sich Ihr Tier in Behandlung befindet. Wenn Sie möchten, dass wir den Versicherungsschein ausfüllen, damit Sie einen Anspruch geltend machen können, bringen Sie ihn bitte mit, wenn Sie Ihr Tier abholen. Wir können keine direkten Versicherungsansprüche stellen, bemühen uns jedoch, Versicherungsformulare schnell auszufüllen und einzureichen.
7. Dienstvertrag
Es handelt sich bei einem tierärztlichen Behandlungsvertrag um einen Dienstvertrag, der kein Gewährleistungsrecht kennt. Der Tierarzt schuldet, außer bei gutachterlicher Tätigkeit, kein Werk, sondern sein Wirken. Aus diesem Grund handelt es sich beim tierärztlichen Honorar auch nicht um ein Erfolgshonorar. Es steht dem Tierarzt/der Tierärztin für die erbrachte Leistung zu, auch wenn sich der erhoffte Behandlungserfolg nicht einstellen sollte.
8. Aufbewahrung von klinischem Material
Sollte von einer Probenentnahme nicht alles Material zur Diagnosestellung benötigt werden, behalten wir uns vor, dieses für die Verwendung in klinischen Studien zu asservieren. Hierfür entstehen keine Kosten.
9. Notfallmaßnahmen
Außerhalb der Sprechzeiten ist eine telefonische Erreichbarkeit nicht möglich. In dringenden Notfällen bitten wir Sie, persönlich zu erscheinen.
10. Stationäre Versorgung
Stationäre Patienten erhalten eine 24-Stunden-Betreuung durch ein Team von qualifizierten Tierärzt:innen und tiermedizinischem Fachpersonal, die Veränderungen des Patientenstatus überwachen und darauf reagieren. Detaillierte Informationen sind dem Informationsblatt „Informationen zur stationären Unterbringung Ihres Tieres“ zu entnehmen.
11. Versorgungszeit
Aufgrund der Verschreibungsvorschriften wurde eine Dreimonatsgrenze als akzeptable Grenze für unsere „Versorgungszeit“ festgelegt. Darüber hinaus kann eine direkte Beratung oder Medikation erst nach einer erneuten klinischen Untersuchung in unserer Klinik erfolgen.
12. Leistungen Dritter
Sofern es zur Diagnosefindung erforderlich ist, ist das VET ZENTRUM KÖLN ermächtigt, Leistungen Dritter (Labor, Pathologe o. ä.) im Namen und auf Rechnung der Kund:innen in Auftrag zu geben.
13. Schweigepflicht
Die Beziehung zwischen dem Tierarzt / der Tierärztin und dem Kunden / der Kundin beruht auf Vertrauen. Unter normalen Umständen werden wir keine Informationen über Kund:innen oder deren Tier an Dritte weitergeben, die von Kund: innen angegeben oder durch klinische Untersuchung oder Obduktion aufgedeckt wurden. Erlaubnis, eine vertrauliche Information zu übermitteln, sei ausdrücklich oder stillschweigend. Die ausdrückliche Genehmigung kann entweder mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Erlaubnis kann stillschweigend sein, zum Beispiel bei der Inanspruchnahme einer Haustierversicherungspolice, wenn das Versicherungsunternehmen berechtigt wird, alle für die Forderung relevanten Informationen zu erhalten und erforderlichenfalls eine Klärung herbeizuführen. Die Schweigepflicht besteht nicht, sollte der Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich sein.
14. Dokumentation, Aufbewahrung und Eigentum medizinischer Daten und Bildmaterial
Patientenakten Aufnahmen oder Bilder, einschließlich radiographischer und ähnlicher Dokumente, sind Eigentum von uns und werden im Interesse des Tierschutzes und zu unserem eigenen Schutz aufbewahrt. Auf Anfrage stellen wir Kopien relevanter klinischer Aufzeichnungen zur Verfügung, einschließlich aller klinischen Aufzeichnungen für das Tier, die aus einer anderen Praxis stammen. Wenn mit der Bereitstellung solcher Kopien Kosten verbunden sind, wie beispielsweise bei der Kopie von Röntgen- oder CT-Daten, kann eine Gebühr erhoben werden.
15. Beschwerden
Wir sind bestrebt, jederzeit höchste Standards in der Patientenversorgung und im Kundenservice zu bieten. Wenn Sie mit dem Service des VET ZENTRUM KÖLN unzufrieden sind, informieren Sie bitte den zuständigen Tierarzt/die zuständige Tierärztin über Ihren Fall, damit Ihre Bedenken so schnell wie möglich behoben werden können. Wenn weiterhin ernsthafte Bedenken bestehen, wenden Sie sich bitte an die Klinikleitung. Ihr Beschwerdebrief wird ernst genommen und die Angelegenheit untersucht. Danach werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Zudem verweisen wir auf die Schlichtungsstelle der Tierärztekammer Nordrhein, sollte zusätzlich Klärungsbedarf bestehen.
16. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Köln als Gerichtsstand vereinbart.
Hinweis: Diese AGB können jederzeit online nachgelesen werden und stehen zum Download zur Verfügung. Scannen Sie den untenstehenden QR-Code oder besuchen Sie unsere Webseite unter:
www.vetzentrum-koeln.de/downloads
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Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an
0221 – 545764